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Allgemeine Geschäftsbedingungen der FarmData GmbH

Stand: Juli 2000

Allgemeines

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen, soweit nicht die Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Vereinbarung mit dem Kunden etwas anderes bestimmt. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Annahme der gelieferten Produkte an; dies gilt auch, wenn FarmData GmbH anders lautenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der schriftlich Bestätigung durch FarmData GmbH. Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

I. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote in schriftlicher oder mündlicher Form sind stets freibleibend und unverbindlich auf der Grundlage der jeweils neuesten Ausgabe unserer Unterlagen wie Kataloge oder Prospekte. Diese Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Für den Umfang der vertraglichen Verpflichtungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die Rechnungsstellung gilt als Auftragsbestätigung. Nachträgliche Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch per Telefax) zu erfolgen.

Wenn sich die Zahlungsfähigkeit oder die Vermögensverhältnisse des Käufers nach Vertragsabschluss so wesentlich verändert haben, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern, bis der Käufer die Gegenleistung bewirkt, oder Sicherheit für sie geleistet hat.

Ist der Käufer nicht in der Lage, innerhalb angemessener Frist die geforderte Sicherheit zu leisten, so sind wir zum Rücktritt berechtigt.

II. Preise / Lieferbedingungen

Die angegebenen Preise sind freibleibend. Es sind Nettopreise in Euro ohne Mehrwertsteuer, für Lieferung ab Werk, ohne Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnungsstellung zum jeweils gültigen Satz gesondert ausgewiesen. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk in Einwegverpackungen, die wir zum Selbstkostenpreis berechnen.

Liefertermine und -fristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Sie sind unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich und schriftlich als bindend zugesagt wurden. Nachträgliche Vereinbarungen oder Abänderungen bedürfen der Schriftform. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, ab dem die Ware dem Käufer abholbereit gemeldet wurde. Falls Versendung geschuldet ist, gilt als Tag der Lieferung der Tag, an dem die Ware an die Transportperson übergeben wird. Kann ein Liefertermin nicht eingehalten werden, so bewirkt dies noch nicht ohne Weiteres das Recht des Käufers, wegen Überschreitung des Liefertermins vom Vertrag zurückzutreten; bei beiderseits kaufmännischen Geschäften bleibt die Mahnung des Verzugs erforderlich.

Liefer- und Leistungsschwierigkeiten aufgrund von Ereignisseen höherer Gewalt, die erst nach Abschluss des Vertrages eintreten und uns auch erst danach ohne Verschulden bekannt werden (wie z. B. unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, unvermeidbare Materialbeschaffungsschwierigkeiten und dergleichen) haben wir nicht zu vertreten. Ist das Leistungshindernis vorübergehender Art, so verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit angemessen. Hat das Ereignis höherer Gewalt dauerndes Unvermögen zur Folge, so sind wir berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten.

Bei Abrufaufträgen, deren Erfüllung aus mehreren Teillieferungen besteht, können aus Lieferstörungen bei einer Teillieferung keine Rechte wegen anderer Teillieferungen dieses Auftrages geltend gemacht werden, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die teilweise Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat. Dasselbe gilt, wenn die Teillieferung im Verhältnis zur Gesamtlieferung geringfügig ist. Bei Abrufaufträgen, deren Erfüllung aus mehreren Teillieferungen besteht, sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige Änderungswünsche des Käufers können nach Erteilung unseres Abrufauftrages nicht mehr berücksichtigt werden. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir in zumutbarem Umfang berechtigt.

III. Gefahrenübergang

Wir liefern (auch bei Franko-Lieferung) unverzollt und unversteuert auf Gefahr und Kosten des Käufers ab Werk. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware zwecks Versendung unser Werk oder eines unserer Außenlager verlassen hat. Wird der Versand durch Umstände verzögert oder unmöglich, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Käufer unbeschadet der Rechte aus Abschnitt IV entgegenzunehmen.

IV. Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Maßgebend ist der Tag des Zahlungseingangs. Alle Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Soweit der Käufer keine besondere Nachricht gibt, werden Zahlungen jeweils auf die älteste offene Rechnung angerechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, vom Eintritt des Verzuges an als Entschädigung ohne Nachweis Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen, unbeschadet unserer Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden, insbesondere in Höhe des von den Geschäftsbanken üblicherweise berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite geltend zu machen. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht nach, sind wir berechtigt, sofortige Bezahlung der insgesamt bestehenden Restschuld oder sicherheitshalber die einstweilige Herausgabe der gelieferten Ware zu fordern, auch wenn wir Wechsel oder Schecks angenommen haben.

Wir sind bei noch zu liefernden Waren außerdem berechtigt, Vorauszahlung oder zusätzliche Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Zahlungen per Wechsel oder Scheck gelten erst nach endgültiger Einlösung als eingegangen. Sämtliche mit der Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Für etwaige Nachteile wegen nicht formgerechten oder rechtzeitigen Vorlegens oder Protesterhebung haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gegenüber unseren Zahlungsforderungen kann seitensdes Käufers nur mit Forderungen aufgerechnet werden, die demselben Vertragsverhältnis zugrunde liegen, nicht mit Forderungen, die sich sonst aus der Geschäftsbeziehung ergeben.

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht für den Käufer nur insoweit, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die ihm zugrunde liegenden Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Eine Verwertung gem. §371 HGB ist vom Käufer/Besteller nicht gestattet. Die Erhaltung der Mängeleinrede gem. §478 HGB und das damit verbundene Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit nicht Mängelrügen bestehen über deren Berechtigung keine Zweifel bestehen.

Für Neukunden gilt Vorauskasse oder Zahlung bei Lieferung. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

V. Eigentumsvorbehalt

Die FarmData GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware und allen Rechten bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche vor. Der Besteller ist verpflichtet, jeden Wechsel seines Wohn-/Geschäftsortes unverzüglich mitzuteilen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware offenstehen oder die Ware noch nicht geliefert ist.

VI. Datenspeicherung

Hinweis gemäß §33 BDSG: Wir speichern personen- und firmenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehungen und verbreiten diese innerhalb unseres Unternehmens. Bei Zahlungsverzug von Bestellern sind wir berechtigt, diese Informationen an Rechtsanwälte und Kredit-versicherer weiter zu leiten.

VII. Gewährleistung

Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf Nichtbefolgen oder Nichteinhalten der Gebrauchsanweisungen/Bedienungsanleitungen, auf fahrlässiger oder unsachgemäßer oder von uns nicht angegebener Fremdmittel oder auf Änderung oder Instandsetzungsarbeiten berufen, die seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung vorgenommen worden sind. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor, trägt der Käufer die Beweislast dafür, dass der von ihm geltend gemachte Mangel nicht durch ein zu Ausschluss führendes Verhalten verursacht wurde. Beanstandungen von Rechnungen und Berechnungen können nur innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich bei der FarmData GmbH, Sandfichten 2, 27245 Bahrenborstel geltend gemacht werden. Bloße Rücksendung der Ware gilt nicht als Mängelrüge.

Für Mangelfolgeschäden und Schäden aus PVV sowie cic wird nicht gehaftet, soweit sie nicht von einer schriftlichen Zusicherung umfaßt sind oder soweit sie weder durch Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden sind. Für Folgeschäden und Schäden aus PVV sowie cic, die durch Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen des Verkäufers entstanden sind, wird keine Haftung übernommen. Für Mangelfolgeschäden und Schäden aus PVV sowie cic, die durch grobe Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Für den Fall einer Schadensersatzpflicht für Mängelfolgeschäden wegen grober Fahrlässigkeit wird die Haftungssumme auf € 25.000,- beschränkt. Dem Käufer bleibt es unbenommen, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Entgangener Gewinn wird nicht von der Schadenersatzpflicht erfaßt. Für Schäden aus PVV und cic wegen grober Fahrlässigkeit wird die Haftungssumme auf € 5.000,- beschränkt.

VII. 1. Hardwareprodukte

Geringfügige, unerhebliche Abweichungen oder Änderungen gegenüber den Katalogen oder früher gelieferten Waren gelten nicht als Mängel. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand in unseren Katalogen, Prospekten und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Die Zusicherung von Eigenschaften und der Ausschluss branchenüblicher Abweichungen bedürfen in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Käufer hat uns etwaige offensichtliche Mängel unverzüglich, erkennbare und verdeckte Mängel spätestens innerhalb 1 Woche nach Entdeckung, unter eingehender Beschreibung schriftlich mitzuteilen. Der Käufer hat seiner Untersuchungspflicht unverzüglich nachzukommen. Jegliche Mängel können nur bis 30 Tage nach Eingang der Ware gerügt werden. Bei Teillieferungen beginnt die Rügefrist erst mit der Möglichkeit einer Funktionsprüfung, soweit die Teillieferung selbst noch nicht ausreichend getestet werden kann. Hängt die Funktionsprüfung noch von Teillieferungen Dritter ab, so liegt das Risiko der rechtzeitigen Bereitstellung dieser Teillieferungen beim Käufer.

Mit Ablauf der Rüge-/Beanstandungsfristen gilt die Leistung als vertragsgerecht erbracht und der Käufer verliert seine Gewährleistungsrechte. Im Übrigen gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten. Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Mängelrügen beschränkt sich unsere Gewährleistung auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

VII. 2. Datenträger

Die FarmData GmbH gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Lieferung die Datenträger im Wesentlichen physikalisch frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und die Software, wie in der Dokumentation beschrieben, genutzt werden kann. Wir sind berechtigt Änderungen, z. B. auf Grund technischer Neuerungen , o. Ä. durchzuführen. Die FarmData GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software für die vom Kunden vorgesehene Aufgabe geeignet ist. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen.

Beanstandungen von beschädigten Datenträgern (CD, Disketten) können nur innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt schriftlich bei der FarmData GmbH gemacht werden. Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Mängelrügen beschränkt sich der Schadenersatzanspruch zunächst auf die Ersatzlieferung der defekten Datenträger. Erst wenn die Ersatzlieferung fehlschlägt, kann Wandelung oder Minderung verlangt werden. Die Geltendmachung weiterer Gewährleistungsansprüche ist ausgeschlossen.

VIII. Rechte

Alle Rechte an unserer Software und unseren Daten (unabhängig vom Speichermedium) liegen ausschließlich bei der FarmData GmbH. Durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung werden folgende Lizenzbedingungen anerkannt:

a) bei Lieferung unserer Software und Daten räumen wir dem Kunden die ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis ein, die Software und Daten auf einem Rechner zu nutzen.

b) Jede Kopie der Software und Daten, die nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch im lizenzierten Umfang technisch benötigt wird, ist untersagt und wird strafrechtlich verfolgt. Der Kunde ist berechtigt ausschließlich zu Sicherungszwecken eine Kopie zu erstellen.

c) Es ist untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu vervielfältigen, zu vertreiben, zu vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen.

d) ebenso ist es untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu ändern, zu modifizieren oder anzupassen oder in jeglicher Form zurück zu entschlüsseln, soweit es über die Grenzen der §§69d Abs. 3 und 69e UrhG hinausgeht.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz der FarmData GmbH. Bei allen sich aus Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist Gerichtsstand Sulingen. Wir sind jedoch berechtigt, einen anderen Gerichtsstand zu wählen, insbesondere den Wohn- oder Geschäftssitz des Bestellers. Alle vertraglichen Vereinbarungen unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.

X. Sonstige Vereinbarungen

Ab Verzug seitens des Käufers hat dieser für die Kosten der Rechtsverfolgung aufzukommen.

Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.