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Allgemeine Geschäftsbedingungen FarmData
GmbH
Stand: Juli 2000
Allgemeines:
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten
für sämtliche Verträge, Angebote,
Lieferungen und sonstige Leistungen, soweit nicht die
Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Vereinbarung mit
dem Kunden etwas anderes bestimmt. Der Kunde erkennt diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen durch Auftragserteilung oder Annahme der
gelieferten Produkte an; dies gilt auch, wenn FarmData GmbH anders
lautenden Geschäftsbedingungen des Kunden nicht
ausdrücklich widerspricht. Nebenabreden, Änderungen
und Ergänzungen bedürfen in jedem Fall der
schriftlich Bestätigung durch FarmData GmbH.
Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt. Es gelten
ausschließlich unsere Geschäfts-, Liefer- und
Zahlungsbedingungen.
I. Angebot und Vertragsabschluß
Unsere Angebote in schriftlicher oder mündlicher Form sind
stets freibleibend und unverbindlich auf der Grundlage der jeweils
neuesten Ausgabe unserer Unterlagen wie Kataloge oder Prospekte. Diese
Unterlagen sind nur annähernd maßgebend, soweit sie
nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Für den Umfang der vertraglichen Verpflichtungen ist unsere
schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die
Rechnungsstellung gilt als Auftragsbestätigung.
Nachträgliche Ergänzungen, Abänderungen oder
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch per
Telefax) zu erfolgen.
Wenn sich die Zahlungsfähigkeit oder die
Vermögensverhältnisse des Käufers nach
Vertragsabschluß so wesentlich verändert haben,
daß unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet
wird, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu
verweigern, bis der Käufer die Gegenleistung bewirkt, oder
Sicherheit für sie geleistet hat.
Ist der Käufer nicht in der Lage, innerhalb angemessener Frist
die geforderte Sicherheit zu leisten, so sind wir zum
Rücktritt berechtigt
II. Preise / Lieferbedingungen
Die angegebenen Preise sind freibleibend. Es sind Nettopreise in
Deutscher Mark, oder Euro ohne Mehrwertsteuer, für Lieferung
ab Werk, ohne Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung.
Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnungsstellung zum jeweils
gültigen Satz gesondert ausgewiesen. Sämtliche
Lieferungen erfolgen ab Werk in Einwegverpackungen, die wir zum
Selbstkostenpreis berechnen.
Liefertermine und –fristen ergeben sich aus der
Auftragsbestätigung. Sie sind unverbindlich, wenn sie nicht
ausdrücklich und schriftlich als bindend zugesagt wurden.
Nachträgliche Vereinbarungen oder Abänderungen
bedürfen der Schriftform. Als Tag der Lieferung gilt der Tag,
ab dem die Ware dem Käufer abholbereit gemeldet wurde. Falls
Versendung geschuldet ist, gilt als Tag der Lieferung der Tag, an dem
die Ware an die Transportperson übergeben wird. Kann
ein Liefertermin nicht eingehalten werden, so bewirkt dies noch nicht
ohne Weiteres das Recht des Käufers, wegen
Überschreitung des Liefertermins vom Vertrag
zurückzutreten; bei beiderseits kaufmännischen
Geschäften bleibt die Mahnung des Verzugs erforderlich.
Liefer- und Leistungsschwierigkeiten aufgrund von Ereignisseen
höherer Gewalt, die erst nach Abschluß des Vertrages
eintreten und uns auch erst danach ohne Verschulden bekannt werden (wie
z. B. unvorhersehbare Betriebsstörungen, Streiks,
Aussperrungen, unvermeidbare Materialbeschaffungsschwierigkeiten und
dergleichen) haben wir nicht zu vertreten. Ist das Leistungshindernis
vorübergehender Art, so verlängert sich die Liefer-
und Leistungszeit angemessen. Hat das Ereignis höherer Gewalt
dauerndes Unvermögen zur Folge, so sind wir berechtigt, wegen
des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise von dem
Vertrag zurückzutreten.
Bei Abrufaufträgen, deren Erfüllung aus mehreren
Teillieferungen besteht, können aus
Lieferstörungen bei einer Teillieferung keine Rechte wegen
anderer Teillieferungen dieses Auftrages geltend gemacht werden, es sei
denn, der Käufer weist nach, dass die teilweise
Erfüllung des Vertrages für ihn kein Interesse hat.
Dasselbe gilt, wenn die Teillieferung im Verhältnis zur
Gesamtlieferung geringfügig ist. Bei Abrufaufträgen,
deren Erfüllung aus mehreren Teillieferungen besteht, sind wir
berechtigt, die gesamte Bestellmenge sofort herzustellen. Etwaige
Änderungswünsche des Käufers können
nach Erteilung unseres Abrufauftrages nicht mehr
berücksichtigt werden. Zu Teillieferungen und Teilleistungen
sind wir in zumutbarem Umfang berechtigt.
III. Gefahrenübergang
Wir liefern (auch bei Franko-Lieferung) unverzollt und unversteuert auf
Gefahr und Kosten des Käufers ab Werk. Die Gefahr geht auf den
Käufer über, sobald die Ware zwecks Versendung unser
Werk oder eines unserer Außenlager verlassen hat. Wird der
Versand durch Umstände verzögert oder
unmöglich, die der Käufer zu vertreten hat, so geht
die Gefahr am Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den
Käufer über. Angelieferte Gegenstände sind,
auch wenn sie Mängel aufweisen, vom Käufer
unbeschadet der Rechte aus Abschnitt IV entgegenzunehmen.
IV. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb
von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Maßgebend ist der Tag des Zahlungseingangs. Alle
Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Soweit der Käufer
keine besondere Nachricht gibt, werden Zahlungen jeweils auf die
älteste offene Rechnung angerechnet. Bei Zahlungsverzug sind
wir berechtigt, vom Eintritt des Verzuges an als Entschädigung
ohne Nachweis Zinsen in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der
gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlangen, unbeschadet unserer
Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen
Schaden, insbesondere in Höhe des von den
Geschäftsbanken üblicherweise berechneten Zinssatzes
für offene Kontokorrentkredite geltend zu machen. Kommt der
Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht nach,
sind wir berechtigt, sofortige Bezahlung der insgesamt bestehenden
Restschuld oder sicherheitshalber die einstweilige Herausgabe der
gelieferten Ware zu fordern, auch wenn wir Wechsel oder Schecks
angenommen haben.
Wir sind bei noch zu liefernden Waren außerdem berechtigt,
Vorauszahlung oder zusätzliche Sicherheitsleistungen zu
verlangen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den
Betrag verfügen können. Zahlungen per Wechsel oder
Scheck gelten erst nach endgültiger Einlösung als
eingegangen. Sämtliche mit der Einziehung verbundenen Kosten
gehen zu Lasten des Käufers. Für etwaige Nachteile
wegen nicht formgerechten oder rechtzeitigen Vorlegens oder
Protesterhebung haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gegenüber
unseren Zahlungsforderungen kann seitensdes Käufers nur mit
Forderungen aufgerechnet werden, die demselben
Vertragsverhältnis zugrunde liegen, nicht mit Forderungen, die
sich sonst aus der Geshäftsbeziehung ergeben.
Ein Zurückbehaltungsrecht besteht für den
Käufer nur insoweit, als es auf demselben
Vertragsverhältnis beruht und die ihm zugrunde liegenden
Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind. Eine Verwertung gem. § 371 HGB ist vom
Käufer/Besteller nicht gestattet. Die Erhaltung der
Mängeleinrede gem. § 478 HGB und das damit verbundene
Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen, soweit nicht
Mängelrügen bestehen über deren Berechtigung
keine Zweifel bestehen.
Für Neukunden gilt Vorauskasse oder Zahlung bei Lieferung.
Abweichungen bedürfen einer schriftlichen
Bestätigung.
V. Eigentumsvorbehalt
Die FarmData GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten
Ware und allen Rechten bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher gegen den Besteller aus der
Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche vor. Der
Besteller ist verpflichtet, jeden Wechsel seines
Wohn-/Geschäftsortes unverzüglich mitzuteilen,
solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware offenstehen oder die
Ware noch nicht geliefert ist.
VI. Datenspeicherung
Hinweis gemäß § 33 BDSG: Wir speichern
personen- und firmenbezogene Daten im Rahmen der
Geschäftsbeziehungen und verbreiten diese innerhalb unseres
Unternehmens. Bei Zahlungsverzug von Bestellern sind wir berechtigt,
diese Informationen an Rechtsanwälte und Kredit-versicherer
weiter zu leiten.
VII. Gewährleistung
Jegliche Gewährleistung ist ausgeschlossen für
Mängel, die auf Nichtbefolgen oder Nichteinhalten der
Gebrauchsanweisungen/Bedienungsanleitungen, auf fahrlässiger
oder unsachgemäßer oder von uns nicht angegebener
Fremdmittel oder auf Änderung oder Instandsetzungsarbeiten
berufen, die seitens des Käufers oder Dritter
unsachgemäß ohne unsere vorherige schriftliche
Genehmigung vorgenommen worden sind. Liegt ein
Ausschlußtatbestand vor, trägt der Käufer
die Beweislast dafür, dass der von ihm geltend gemachte Mangel
nicht durch ein zu Ausschluß führendes Verhalten
verursacht wurde. Beanstandungen von Rechnungen und Berechnungen
können nur innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich bei
der FarmData GmbH, Sandfichten 2, 27245 Bahrenborstel geltend gemacht
werden. Bloße Rücksendung der Ware gilt nicht als
Mängelrüge.
Für Mangelfolgeschäden und Schäden aus PVV
sowie cic wird nicht gehaftet, soweit sie nicht von einer schriftlichen
Zusicherung umfaßt sind oder soweit sie weder durch
Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden
sind. Für Folgeschäden und Schäden aus PVV
sowie cic, die durch Fahrlässigkeit einfacher
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers entstanden sind,
wird keine Haftung übernommen. Für
Mangelfolgeschäden und Schäden aus PVV sowie cic, die
durch grobe Fahrlässigkeit einfacher
Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind wird ebenfalls keine
Haftung übernommen. Für den Fall einer
Schadensersatzpflicht für Mängelfolgeschäden
wegen grober Fahrlässigkeit wird die Haftungssumme auf DM
50.000,- beschränkt. Dem Käufer bleibt es unbenommen,
eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Entgangener
Gewinn wird nicht von der Schadenersatzpflicht erfaßt.
Für Schäden aus PVV und cic wegen grober
Fahrlässigkeit wird die Haftungssumme auf DM 10.000,-
beschränkt.
VII. 1. Hardwareprodukte
Geringfügige, unerhebliche Abweichungen oder
Änderungen gegenüber den Katalogen oder
früher gelieferten Waren gelten nicht als Mängel.
Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand in unseren
Katalogen, Prospekten und Preislisten stellen lediglich Beschreibungen,
Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Die Zusicherung von Eigenschaften
und der Ausschluß branchenüblicher Abweichungen
bedürfen in jedem Einzelfall der ausdrücklichen
schriftlichen Vereinbarung. Der Käufer hat uns etwaige
offensichtliche Mängel unverzüglich, erkennbare und
verdeckte Mängel spätestens innerhalb 1 Woche nach
Entdeckung, unter eingehender Beschreibung schriftlich mitzuteilen. Der
Käufer hat seiner Untersuchungspflicht unverzüglich
nachzukommen. Jegliche Mängel können nur bis 30 Tage
nach Eingang der Ware gerügt werden. Bei Teillieferungen
beginnt die Rügefrist erst mit der Möglichkeit einer
Funktionsprüfung, soweit die Teillieferung selbst noch nicht
ausreichend getestet werden kann. Hängt die
Funktionsprüfung noch von Teillieferungen Dritter ab, so liegt
das Risiko der rechtzeitigen Bereitstellung dieser Teillieferungen beim
Käufer.
Mit Ablauf der Rüge-/Beanstandungsfristen gilt die Leistung
als vertragsgerecht erbracht und der Käufer verliert seine
Gewährleistungsrechte. Im übrigen gilt die
gesetzliche Verjährungsfrist von 6 Monaten. Im Falle
rechtzeitiger und berechtigter Mängelrügen
beschränkt sich unsere Gewährleistung auf
Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
VII. 2. Datenträger
Die FarmData GmbH gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der
Lieferung die Datenträger im wesentlichen physikalisch frei
von Material- und Herstellungs-fehlern sind und die Software, wie in
der Dokumentation beschrieben, genutzt werden kann. Wir sind berechtigt
Änderungen, z. B. auf Grund technischer Neuerungen ,
o. ä. durchzuführen. Die FarmData GmbH
übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software
für die vom Kunden vorgesehene Aufgabe geeignet ist. Die
Vertragspartner sind sich darüber einig, dass es nach dem
Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter
allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen.
Beanstandungen von beschädigten Datenträgern (CD,
Disketten) können nur innerhalb von 60 Tagen nach Erhalt
schriftlich bei der FarmData GmbH gemacht werden. Im Falle
rechtzeitiger und berechtigter Mängelrügen
beschränkt sich der Schadenersatzanspruch zunächst
auf die Ersatzlieferung der defekten Datenträger. Erst wenn
die Ersatzlieferung fehlschlägt, kann Wandelung oder Minderung
verlangt werden. Die Geltendmachung weiterer
Gewährleistungsanprüche ist ausgeschlossen.
VIII. Rechte
Alle Rechte an unserer Software und unseren Daten (unabhängig
vom Speichermedium) liegen ausschließlich bei der FarmData
GmbH. Durch Auftragserteilung oder Annahme der
Lieferung werden folgende Lizenzbedingungen anerkannt:
a) bei Lieferung unserer Software und Daten räumen wir dem
Kunden die ausschließliche und nicht übertragbare
Befugnis ein, die Software und Daten auf einem Rechner zu nutzen.
b) Jede Kopie der Software und Daten, die nicht zum
bestimmungsgemäßen Gebrauch im lizenzierten Umfang
technisch benötigt wird, ist untersagt und wird strafrechtlich
verfolgt. Der Kunde ist berechtigt ausschließlich zu
Sicherungszwecken eine Kopie zu erstellen.
c) Es ist untersagt, die Software und Daten sowie die
zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu
vervielfältigen, zu vertreiben, zu vermieten, Dritten
Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise
Dritten zur Verfügung zu stellen.
d) ebenso ist es untersagt, die Software und Daten sowie die
zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu
ändern, zu modifizieren oder anzupassen oder in jeglicher Form
zurück zu entschlüsseln, soweit es über die
Grenzen der §§ 69d Abs. 3 und 69e UrhG hinausgeht.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz der FarmData GmbH. Bei allen sich
aus Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten ist
Gerichtsstand Sulingen. Wir sind jedoch berechtigt, einen anderen
Gerichtsstand zu wählen, insbesondere den Wohn- oder
Geschäftssitz des Bestellers. Alle vertraglichen
Vereinbarungen unterliegen deutschem Recht mit Ausnahme des
Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von
internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
X. Sonstige Vereinbarungen
Ab Verzug seitens des Käufers hat dieser für die
Kosten der Rechtsverfolgung aufzukommen.
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen oder Teile
von diesen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt. |
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